THP-FILU
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Herzlich willkommen!

Tätigkeitsfelder eines Tierheilpraktikers

Die Behandlung mit homöopathischen und pflanzlichen Mitteln, aber auch die Beratung der Tierhalter über Fütterungs- und Haltungsprobleme sind Kernpunkte der Tätigkeit eines Tierheilpraktikers. Auch wird von Tierheilpraktikern immer häufiger zusätzlich eine Behandlung durch Akupunktur angeboten.

 

Ein Tierheilpraktiker ist in der Ausübung seiner Tätigkeit frei. Er kann eine Behandlung ablehnen, z. B. wenn kein Vertrauensverhältnis zwischen Tierheilpraktiker und Tierhalter besteht. Die Verpflichtung, in Notfällen zu helfen, bleibt davon unberührt. Tierheilpraktiker unterliegen als Laien den Beschränkungen des Arzneimittelrechts und Tierschutzes. Sie können keine rezeptpflichtigen Arzneimittel einsetzen oder rezeptieren und keine Impfungen vornehmen. Chirurgische Eingriffe sind ihnen untersagt, da sie aufgrund arzneimittelrechtlicher Bestimmungen keine Anästhesien durchführen dürfen, die nach dem Tierschutzgesetz für schmerzhafte Eingriffe vorgeschrieben sind.

 

Tierheilpraktiker kennen die artspezifischen Bedürfnisse der Tiere, umsorgen, behandeln und heilen mit altbewährten, milden, unschädlichen Methoden und Mitteln der Naturheilkunde.

 

Sie sehen und behandeln, wie die Heilpraktiker in der Humanmedizin, das Lebewesen ganzheitlich im Körper/Seele/Umwelt-Zusammenhang. Nicht die Symptome, sondern die oft komplexen Ursachen von Störungen und Krankheiten sollen erkannt und für immer beseitigt werden.

 

Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ existiert seit über 120 Jahren. Paracelsus hat in einem wichtigen Rechtsverfahren vor dem BVG die Rechtsgrundlagen zur Führung dieser Berufsbezeichnung gesichert und gemeinsam mit dem Verband Deutscher Tierheilpraktiker e.V. (VDT) anerkannte Ausbildungs- und Prüfungsstandards eingeführt.

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